8 O 362/12•Landgericht Köln, 2013-06-20, 8 O 362/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 362/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: 8 O 362/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0620.8O362.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.600,00 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2012 und weitere 703,80 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 15 % und der Beklagten zu 85 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.