24 O 8/13•Landgericht Köln, 2013-06-20, 24 O 8/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 8/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: 24 O 8/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0620.24O8.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
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