Landgericht Köln, 2013-06-19, 23 O 296/11

23 O 296/11Kantonsgericht19.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 296/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-19

Aktenzeichen: 23 O 296/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0619.23O296.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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