18 O 148/08•Landgericht Köln, 2013-06-17, 18 O 148/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 148/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-17
Aktenzeichen: 18 O 148/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0617.18O148.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Der Tenor zu Ziffer 1. des Urteils der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.05.2013 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld von weiteren 11.250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2011 zu zahlen.
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