3 O 18/11•Landgericht Köln, 2013-06-11, 3 O 18/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 18/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-11
Aktenzeichen: 3 O 18/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0611.3O18.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
wird auf den Antrag der Kläger vom 30.04.2012 der Tatbestandes des Urteils der Kammer vom 16.04.2013 dahingehend berichtigt, dass er
- auf Seite 3 im letzten Absatz im ersten Satz anstelle von „Mitte Juni 2006 kam es...“ lautet:
„Mitte Juni 2007 kam es...“,
- auf Seite 3 im letzten Absatz im letzten Satz anstelle von „Am 29.06.2006 unterzeichneten der Kläger zu 1)...“ lautet:
„Am 29.06. 2007 unterzeichneten der Kläger zu 1)...“
- und auf Seite 4 im zweiten Absatz anstelle von „Anfang des Jahres 2008 zahlte der Beklagte zu 1)....“ lautet:
„Anfang des Jahres 2008 zahlte der Kläger zu 1)...“
Im Übrigen wird der Antrag der Kläger vom 30.04.2012 zurückgewiesen.
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