23 O 248/12•Landgericht Köln, 2013-05-29, 23 O 248/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 248/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 23 O 248/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0529.23O248.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Tatbestand des Urteils der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.04.2013 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Text auf Seite 2 Absatz 1 Satz 2 wie folgt lautet:
Mit schriftlichem Vertrag vom 09.06.2009 gewährte die Klägerin der T Restaurant Betriebs UG (im Folgenden Hauptschuldnerin) ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro.
und der Text auf Seite 3 Absatz 4 Satz 3 wie folgt lautet:
Ein Mitarbeiter der Klägerin habe ihn in der Gaststätte T aufgesucht und die Unterzeichnung des Nachtrags zum Darlehensvertrag und des Bürgschaftsvertrages verlangt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.