Landgericht Köln, 2013-05-28, 29 O 312/12

29 O 312/12Kantonsgericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 O 312/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 29 O 312/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0528.29O312.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 58.016,47 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 in Annahmeverzug befindet.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte Busch & Kollegen in Höhe von EUR 1.761,08 freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 % und der Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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