29 O 312/12•Landgericht Köln, 2013-05-28, 29 O 312/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 312/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 29 O 312/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0528.29O312.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 58.016,47 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 in Annahmeverzug befindet.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte Busch & Kollegen in Höhe von EUR 1.761,08 freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 % und der Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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