83 O 46/12•Landgericht Köln, 2013-05-15, 83 O 46/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 83 O 46/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-15
Aktenzeichen: 83 O 46/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0515.83O46.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136.612,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 42.840,00 € seit dem 14.11.2011, aus 28.560,00 € seit dem 18.11.2011, aus 18.921,00 € seit dem 11.12.2011, aus 5.355,00 € seit dem 23.12.2011 und aus 40.936,00 € seit dem 27.12.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die S GmbH & Co. KG, I-Straße, 26789 Leer, von vorprozessualen Anwaltskosten in Höhe von 2.282,00 € freizuhalten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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