84 O 90/13•Landgericht Köln, 2013-05-08, 84 O 90/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 90/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 84 O 90/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0508.84O90.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Internet-Ausdrucken sowie sonstiger Unterlagen.
Die Schutzschrift der Antragsgegnerin O AR 558/13 vom 02.05.2013 hat vorgelegen.
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