Landgericht Köln, 2013-05-08, 84 O 90/13

84 O 90/13Kantonsgericht08.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 90/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-08

Aktenzeichen: 84 O 90/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0508.84O90.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Internet-Ausdrucken sowie sonstiger Unterlagen.

Die Schutzschrift der Antragsgegnerin O AR 558/13 vom 02.05.2013 hat vorgelegen.

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