18 O 192/12•Landgericht Köln, 2013-05-08, 18 O 192/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 192/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 18 O 192/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0508.18O192.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, seine Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches des Amtsgerichts Bergheim von C Blatt D, Gemarkung C Flur X Flurstück A/B, insofern zu erteilen, als nicht der Beklagte, sondern die Klägerin Eigentümerin des Grundstücks ist.
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- Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über die Verwendung der Geldbeträge, welche er vom Konto der Klägerin im Zeitraum ab dem 17. März 2011 abgehoben hat, zu erteilen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsheitsleistung in Höhe von 15.000,0 € vorläufig vollstreckbar.
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