Landgericht Köln, 2013-04-16, 3 O 18/11

3 O 18/11Kantonsgericht16.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 18/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 3 O 18/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0416.3O18.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) als Gesamtschuldner zu 5 % und darüber hinaus der Kläger zu 1) zu weiteren 69% und die Klägerin zu 2) zu weiteren 26%.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese jeweils selber.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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