Landgericht Köln, 2013-03-27, 26 O 308/12

26 O 308/12Kantonsgericht27.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 308/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 26 O 308/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0327.26O308.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.172,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.9.2011 zu bezahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 651,80€ zu bezahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.