Landgericht Köln, 2013-02-28, 15 O 576/11

15 O 576/11Kantonsgericht28.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 576/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-28

Aktenzeichen: 15 O 576/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0228.15O576.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage der Beklagten zu 1. wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 1. 341.204,59 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 704.963,53 EUR seit dem 31.12.2009 bis zum 04.03.2010, aus 409.724,34 EUR seit dem 05.03.2010 bis zum 30.03.2010, aus 417.697,12 EUR seit dem 31.03.2010 bis zum 14.04.2010, aus 349.177,37 EUR seit dem 15.04.2010 bis zum 29.06.2010 und aus 341.204,59 EUR seit dem 30.06.2010 zu zahlen.

Auf die Widerklage der Beklagten zu 3. wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 3. 89.829,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 01.09.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages.

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