15 O 155/12•Landgericht Köln, 2013-02-14, 15 O 155/12
Landgericht Köln, 2013-02-14, 15 O 155/12
15 O 155/12Kantonsgericht14.02.2013
Regest
Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Ur. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10 gilt auch dann, wenn dem Beklagten der Beweis rechtmäßigen Alternativverhaltens durch Parteivernehmung des klagenden Anlegers deshalb abgeschnitten ist, weil der Anleger verstorben ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 O 155/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-14
Aktenzeichen: 15 O 155/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0214.15O155.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Leitsätze
Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Ur. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10 gilt auch dann, wenn dem Beklagten der Beweis rechtmäßigen Alternativverhaltens durch Parteivernehmung des klagenden Anlegers deshalb abgeschnitten ist, weil der Anleger verstorben ist.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.750 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an der W GmbH & Co. KG mit der Anteils-Nr. #### und einer Beteiligungssumme von 15.000 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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