Landgericht Köln, 2013-02-13, 26 S 8/12

26 S 8/12Kantonsgericht13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 S 8/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 26 S 8/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0213.26S8.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.1.2012 – 124 C 484/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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