Landgericht Köln, 2013-01-24, 31 O 417/12

31 O 417/12Kantonsgericht24.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 417/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-24

Aktenzeichen: 31 O 417/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0124.31O417.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  • I. Die Klage wird abgewiesen.

  • II. Die Kosten trägt die Klägerin.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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