28 O 545/12•Landgericht Köln, 2013-01-10, 28 O 545/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 545/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: 28 O 545/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0110.28O545.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag der Antragstellerin vom 19.12.2012, ergänzt durch Schriftsätze vom 02.01.2013, 08.01.2013 und 10.01.2013, wird – nachdem die Antragstellerin durch Vorlage des Artikels unter der Überschrift „H laufen die Kunden weg“ aus dem "A" vom 26.11.2012, mehrerer eidesstattlicher Versicherungen sowie weiterer Unterlagen glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr begehrten einstweiligen Verfügung gegeben sind - gemäß §§ 935 ff., 916 ff., 938 ZPO, §§ 823, 1004 BGB und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung, im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
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