9 S 213/12•Landgericht Köln, 2013-01-09, 9 S 213/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 213/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: 9 S 213/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0109.9S213.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 27.07.2012 – 11 C 147/12 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
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Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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