22 O 244/10•Landgericht Köln, 2013-01-04, 22 O 244/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 244/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-04
Aktenzeichen: 22 O 244/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0104.22O244.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.051,83 € nebst 4 % Zinsen seit dem 21.01.1999 Zug um Zug gegen Rückübertragung der Aktien der Beklagten mit den folgenden Seriennummern zu zahlen: 300 Stück mit der Seriennummer ###1, 40 Stück mit der Seriennummer ###2, 20 Stück mit der Seriennummer ###3.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.