9 S 255/12•Landgericht Köln, 2013-01-02, 9 S 255/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 255/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-02
Aktenzeichen: 9 S 255/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0102.9S255.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
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