Landgericht Köln, 2012-12-12, 28 O 1077/11

28 O 1077/11Kantonsgericht12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 1077/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 28 O 1077/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1212.28O1077.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten ab dem 29.12.2011 keine Rechte an der Produktion „Q1“/ „Q2“ und/oder an Wiederverfilmungen und/oder Folgeproduktionen (sequels, prequels, spin-offs, remakes) zustehen, und dass sie für die Zeit ab dem 29.12.2011 nicht zur Vergabe von Rechten an der Produktion „Q1“/ „Q2“ an die T B.V. oder sonstige Dritte berechtigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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