28 O 1077/11•Landgericht Köln, 2012-12-12, 28 O 1077/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 1077/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-12
Aktenzeichen: 28 O 1077/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1212.28O1077.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten ab dem 29.12.2011 keine Rechte an der Produktion „Q1“/ „Q2“ und/oder an Wiederverfilmungen und/oder Folgeproduktionen (sequels, prequels, spin-offs, remakes) zustehen, und dass sie für die Zeit ab dem 29.12.2011 nicht zur Vergabe von Rechten an der Produktion „Q1“/ „Q2“ an die T B.V. oder sonstige Dritte berechtigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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