213 O 247/12•Landgericht Köln, 2012-12-06, 213 O 247/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 213 O 247/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-06
Aktenzeichen: 213 O 247/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1206.213O247.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenansatz des Landgerichts Köln vom 09.10.2012 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 10.10.2012 (Kassenzeichen ####) dahingehend abgeändert, dass lediglich Gesamtkosten in Höhe von 200,00 € angesetzt werden.
Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.