213 O 170/12•Landgericht Köln, 2012-12-06, 213 O 170/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 213 O 170/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-06
Aktenzeichen: 213 O 170/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1206.213O170.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenansatz des Landgerichts Köln vom 14.08.2012 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 15.08.2012 (Kassenzeichen ####) dahingehend abgeändert, dass lediglich Gesamtkosten in Höhe von 400,00 € angesetzt werden.
Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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