29 O 295/11•Landgericht Köln, 2012-11-15, 29 O 295/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 295/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: 29 O 295/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1115.29O295.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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