29 S 223/11•Landgericht Köln, 2012-09-27, 29 S 223/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 223/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-27
Aktenzeichen: 29 S 223/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0927.29S223.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Klägerin zu 2) wird des Rechtsmittels der Berufung, nachdem sie diese zurückgenommen hat, für verlustig erklärt.
Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.09.2012, Az. 202 C 7/11, im Kostentenor wie folgt abgeändert:
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 1) 60% und die Klägerin zu 2) 40%.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1) 25% und die Klägerin zu 2) 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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