Landgericht Köln, 2012-09-27, 29 S 223/11

29 S 223/11Kantonsgericht27.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 223/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-27

Aktenzeichen: 29 S 223/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0927.29S223.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Klägerin zu 2) wird des Rechtsmittels der Berufung, nachdem sie diese zurückgenommen hat, für verlustig erklärt.

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.09.2012, Az. 202 C 7/11, im Kostentenor wie folgt abgeändert:

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 1) 60% und die Klägerin zu 2) 40%.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1) 25% und die Klägerin zu 2) 75%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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