Landgericht Köln, 2012-09-27, 14 S 10/12

14 S 10/12Kantonsgericht27.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 S 10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-27

Aktenzeichen: 14 S 10/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0927.14S10.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 12. April 2012, Az. 137 C 455/11, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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