24 O 411/10•Landgericht Köln, 2012-04-13, 24 O 411/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 411/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-13
Aktenzeichen: 24 O 411/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0413.24O411.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.039,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.10.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den Rückstufungsschaden in Höhe von 80% zu ersetzen, der dem Kläger daraus entstanden ist, dass er die bei der T Sachversicherung AG bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagten leisten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.