16 O 140/11•Landgericht Köln, 2012-04-11, 16 O 140/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 140/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-11
Aktenzeichen: 16 O 140/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0411.16O140.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.110,61 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 110,61 € seit dem 15.4.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 209,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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