7 O 520/09•Landgericht Köln, 2012-04-04, 7 O 520/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 520/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-04
Aktenzeichen: 7 O 520/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0404.7O520.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.067,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs Q C , Fahrgestellnummer 00000, Farbe schwarz, Erstzulassung 29.04.2009.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 135,20 € zu zahlen.
Die Beklagte wird zuletzt verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 892,44 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Freistellungsantrages gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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