Landgericht Köln, 2012-03-29, 2 O 238/11

2 O 238/11Kantonsgericht29.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 238/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-29

Aktenzeichen: 2 O 238/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0329.2O238.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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