Landgericht Köln, 2012-03-07, 9 S 319/11

9 S 319/11Kantonsgericht07.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 319/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: 9 S 319/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0307.9S319.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: § 249 BGB

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 29.08.2011 – 10 C 23/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 575,26 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.