32 O 353/11•Landgericht Köln, 2012-03-07, 32 O 353/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 32 O 353/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 32 O 353/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0307.32O353.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 07.11.2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2011 wird aufrecht erhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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