Landgericht Köln, 2012-01-10, 5 O 51/11

5 O 51/11Kantonsgericht10.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 51/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-10

Aktenzeichen: 5 O 51/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0110.5O51.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 217.066,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins aus 6.003,54 Euro seit dem 30.09.2010, auf weitere 40.570,29 Euro seit dem 31.10.2010, auf weitere 57.465,46 Euro seit dem 30.11.2010, auf weitere 59.927,68 Euro seit dem 31.12.2010, auf weitere 53.991,11 Euro seit dem 31.01.2011 sowie weitere 1.916,77 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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