Landgericht Köln, 2011-12-29, 1 S 44/11

1 S 44/11Kantonsgericht29.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 44/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-29

Aktenzeichen: 1 S 44/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1229.1S44.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 09.02.2011 – 223 C 333/10 – verurteilt, an die Klägerin 75,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %, die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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