Landgericht Köln, 2011-12-22, 24 O 283/11

24 O 283/11Kantonsgericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 283/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 24 O 283/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1222.24O283.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63.911,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.04.2011 sowie Kosten für außergerichtliche Auskünfte in Höhe von 19,04 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.761,08 € zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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