14 O 9/10•Landgericht Köln, 2011-12-22, 14 O 9/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 9/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: 14 O 9/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1222.14O9.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 27.293,03 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2006 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 610,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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