Landgericht Köln, 2011-12-06, 21 O 251/11

21 O 251/11Kantonsgericht06.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 251/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-06

Aktenzeichen: 21 O 251/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1206.21O251.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je 50%.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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