21 O 251/11•Landgericht Köln, 2011-12-06, 21 O 251/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 251/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-06
Aktenzeichen: 21 O 251/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1206.21O251.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je 50%.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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