1 T 211/11•Landgericht Köln, 2011-12-05, 1 T 211/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 211/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-05
Aktenzeichen: 1 T 211/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1205.1T211.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Betroffenen vom 25.05.2011 (Bl. 648 d.A.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.05.2011 – 62 XVII P 168/95 – (Bl. 641 d.A.) wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
Der Antrag der Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.
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