28 O 225/11•Landgericht Köln, 2011-11-09, 28 O 225/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 225/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-09
Aktenzeichen: 28 O 225/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1109.28O225.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft zu unterlassen,
ohne Zustimmung des Klägers die nachstehend wiedergegebenen Bilder, die ihn beim Hofgang in der JVA L zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen,
wenn dies geschieht wie in der Zeitung „Z“ vom 11.04.2010 auf Seite 18,19 unter der Überschrift „Neue Geliebte aufgetaucht – Hat O ihr die Ehe versprochen?“ und/oder wie auf bild.de im Artikel vom 11.04.2010 unter der Überschrift „Neue Geliebte aufgetaucht – Hat O ihr die Ehe versprochen?“ und/oder auf blick.ch am 11.04.2010 im Rahmen der Rubrik „Bilder der Woche“:
(Es folgt eine Darstellung)
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Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von den Forderungen der B Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 512,70 freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt für den Unterlassungsanspruch zu Ziffer 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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