Landgericht Köln, 2011-10-28, 28 O 510/11

28 O 510/11Kantonsgericht28.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 510/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-28

Aktenzeichen: 28 O 510/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1028.28O510.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 01.07.2011, Aktenzeichen 28 O 510/11, wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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