Landgericht Köln, 2011-10-27, 6 S 282/10

6 S 282/10Kantonsgericht27.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 282/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: 6 S 282/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1027.6S282.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.10.2010 - 142 C 153/10 - wird zurückgewiesen

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung Höhe von 2.600,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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