9 S 190/11•Landgericht Köln, 2011-10-26, 9 S 190/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 190/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-26
Aktenzeichen: 9 S 190/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1026.9S190.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 18.05.2011 – 19 C 14/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 636,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2011 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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