11 T 69/11•Landgericht Köln, 2011-09-30, 11 T 69/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 69/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-30
Aktenzeichen: 11 T 69/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0930.11T69.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.02.2011 – 261 C 335/07 – teilweise dahin abgeändert, dass aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 22.02.2010 von dem Kläger weitere 560,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 an die Beklagten zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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