Landgericht Köln, 2011-09-28, 25 O 348/10

25 O 348/10Kantonsgericht28.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 348/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: 25 O 348/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0928.25O348.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.121,39 € für den Zeitraum vom 17.06.2010 bis zum 31.03.2011; aus weiteren 3.045,28 € für den Zeitraum vom 02.07.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 3.025,20 € für den Zeitraum vom 17.07.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 2.823,52 € für den Zeitraum vom 02.08.2010 bis zum 31.03.2011, aus weiteren 2.218,48 € für den Zeitraum vom 16.08.2010 bis zum 31.03.2011 sowie aus 280 € seit dem 01.04.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen (13.953,87 €) in der Hauptsache erledigt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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