27 O 142/11•Landgericht Köln, 2011-09-27, 27 O 142/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 142/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-27
Aktenzeichen: 27 O 142/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0927.27O142.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Liste der Mitglieder des Beklagten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Vor- und Nachnamen, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) und (soweit bekannt) E‑Mail-Adresse in Form einer elektronischen Datei (Excel-Datei) herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 €.
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