Landgericht Köln, 2011-09-27, 27 O 142/11

27 O 142/11Kantonsgericht27.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 142/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-27

Aktenzeichen: 27 O 142/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0927.27O142.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Liste der Mitglieder des Beklagten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Vor- und Nachnamen, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) und (soweit bekannt) E‑Mail-Adresse in Form einer elektronischen Datei (Excel-Datei) herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 €.

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