Landgericht Köln, 2011-09-21, 28 O 596/11

28 O 596/11Kantonsgericht21.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 596/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-21

Aktenzeichen: 28 O 596/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0921.28O596.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 29.07.2011, Aktenzeichen 28 O 596/11, wird in Ziffer 1 a) des Entscheidungsausspruchs bestätigt.

Im Übrigen die einstweilige Verfügung vom 29.07.2011 einschließlich ihrer Kostenentscheidung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass vom 25.07.2011 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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