91 O 162/09•Landgericht Köln, 2011-09-07, 91 O 162/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 91 O 162/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-07
Aktenzeichen: 91 O 162/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0907.91O162.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 16.02.2011 wird zu Ziffer 1. a), b) und d des Tenors aufrecht erhalten.
Zu Ziffer 1. c) und e) des Tenors wird es aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.