20 S 6/11•Landgericht Köln, 2011-08-31, 20 S 6/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 S 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-31
Aktenzeichen: 20 S 6/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0831.20S6.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.01.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – Az. 112 C 631/09 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Verbindlichkeit gegenüber der Rechtsanwaltssozietät F & Collegen aus der Rechnung vom 14.08.2007 über 3.822,88 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.200,00 € vorläufig abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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