Landgericht Köln, 2011-08-11, 6 S 285/10

6 S 285/10Kantonsgericht11.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 285/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: 6 S 285/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0811.6S285.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.10.2010 – Aktenzeichen 124 C 58/10 – dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Kläger 605,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

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