2 O 310/09•Landgericht Köln, 2011-08-11, 2 O 310/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 310/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-11
Aktenzeichen: 2 O 310/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0811.2O310.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.732,00 € zu zahlen
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Zinsen aus dem Betrag von 67.732,00 € gemäß Artikel 4/A des türkischen Gesetzes 3095 seit dem 07.02.2008 zu zahlen
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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