Landgericht Köln, 2011-08-11, 2 O 310/09

2 O 310/09Kantonsgericht11.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 310/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: 2 O 310/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0811.2O310.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.732,00 € zu zahlen

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Zinsen aus dem Betrag von 67.732,00 € gemäß Artikel 4/A des türkischen Gesetzes 3095 seit dem 07.02.2008 zu zahlen

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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